Allgemeines Zivilrecht

 

 

 

 

 

Das allgemeine Zivilrecht betrifft alle Angelegenheiten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Es befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen und wird daher auch als bürgerliches Recht bezeichnet, es beinhaltet aber auch das Sonderprivatrecht.

Wir beraten Sie gerne in den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts wie z. B.

– Kaufrecht
– Werkvertragsrecht
– Dienstleistungsrecht
– Handels- und Gesellschaftsrecht
– Recht der unerlaubten Handlung
– Ungerechtfertigte Bereicherung