Immobilienrecht

 

 

 

 

 

Das Immobilienrecht beinhaltet

– Grundstückskaufverträge
– Kaufverträge über Eigentumswohnungen
– Verträge über Erbbaurechte
– Übergabeverträge
– Einräumung eines Nießbrauchs
– Einräumung eines Wohnungsrechts

In diesen Fragen bedarf es einer ausgewogenen Beratung, um den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.