Das Immobilienrecht beinhaltet
– Grundstückskaufverträge
– Kaufverträge über Eigentumswohnungen
– Verträge über Erbbaurechte
– Übergabeverträge
– Einräumung eines Nießbrauchs
– Einräumung eines Wohnungsrechts
In diesen Fragen bedarf es einer ausgewogenen Beratung, um den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.