
Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei allen Fragen des Familienrechts zur Seite, insbesondere auf den Gebieten
– Ehescheidung
 – Unterhalt
 – Vermögensauseinandersetzung
 – Versorgungsausgleich
 – Sorge- und Umgangsrecht
 – gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einsetzen
Im Rahmen der notariellen Tätigkeit beraten wir Sie auch bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarung.
