Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei allen Fragen des Familienrechts zur Seite, insbesondere auf den Gebieten
– Ehescheidung
– Unterhalt
– Vermögensauseinandersetzung
– Versorgungsausgleich
– Sorge- und Umgangsrecht
– gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einsetzen
Im Rahmen der notariellen Tätigkeit beraten wir Sie auch bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarung.